Wo bleibt das Recht der Kinder?

Weltweit erleben wir immer mehr ein aggressives Vorgehen gegen die Rechte von Kindern, geborenen oder ungeborenen, meist im Namen eines angeblichen „Rechtes“ von Erwachsenen, das Kinderrechte anderen Interessen unterordnet. Dabei wird die Gesetzgebung einzelner Länder immer mehr durch Beschlüsse von UNO oder EU ausgehebelt und weltweit gesteuert.
Auch in der EU werden immer wieder Versuche gestartet, ein angebliches Recht auf Abtreibung für alle Mitgliedsländer ausdrücklich und verbindlich durchzusetzen, obwohl die Abtreibung ja sowieso schon europaweit praktisch erlaubt ist. Nachdem die Initiative des sogenannten „Estrela-Berichts“, benannt nach der portugiesischen Sozialistin, die ihn vorgelegt hat, 2013 knapp vom Europäischen Parlament in die Verantwortung der einzelnen Länder zurückverwiesen wurde, versucht nun neuerlich der belgische Abgeordnete Marc Tarabella, wie Estrela ebenfalls Mitglied der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, einen „leichten Zugang zu Verhütung und Abtreibung“ in Europa durchzusetzen. Die Federation Of Catholic Family Associations In Europe (FAFCE) ruft deshalb in Zusammenarbeit mit CitizenGO die Bürger Europas zur Unterstützung einer Volksinitiative auf. (Diese kann im Internet unter http://www.citizengo.org/de/15691-estrela-wurde-abgelehnt-stoppt-tarabella-kein-eu-geld-fuer-abtreibungen unterschrieben werden).
Schon „im Jahr 2000 hatte eine Arbeitsgruppe aus Weltbank, Internationalem Währungsfonds und dem OECD-Ausschuss für Entwicklungshilfe, kurzum die Führungsebene der westlichen Welt, acht Entwicklungsziele für das Jahr 2015 formuliert. Dazu gehören löbliche Ziele, aber auch mit Ziel 5 die weltweite Erreichung eines ‚allgemeinen Zugangs zu reproduktiver Gesundheit‘, sprich weltweite Durchsetzung der legalisierten Abtreibung. Die Erste Welt setzt damit vor allem die Entwicklungsländer unter Druck, die Geburtenraten durch Verhütung und Abtreibung zurückzuschrauben. Ziel 3 meint mit Gleichstellung der Geschlechter längst auch die Homo-Agenda, mit der Entwicklungsländer zwangsbeglückt werden. Sie erhalten internationale Darlehen nur unter der Bedingung, daß sie Abtreibung, Verhütung und Homosexualität legalisieren. Eine Form von modernem Kolonialismus“ (http://www.katholisches.info/?p=45062).
Doch Kinderrechte werden auch auf vielen anderen Ebenen beschnitten: In Österreich hob der Verfassungsgerichtshof im Januar 2015 das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare auf. Seit 2013 konnten diese zwar die leiblichen Kinder eines der beiden Partner adoptieren (nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich wegen des Verbots verurteilt hatte), die Adoption fremder Kinder war ihnen aber untersagt.
Bis 31. Dezember 2015 müsse dieses Gesetz „repariert“ werden. Grundlage für die jetzige Aufhebung sei ein in der Europäischen Menschenrechtskonvention geregeltes Recht auf Privat- und Familienleben, das diskriminierungsfrei geregelt werden müsse, so Verfassungsgerichtshofpräsident Gerhart Holzinger. Es geht hier also um grundlegende Anpassung von Gesetzen, die künftig in ganz Europa gelten sollen und in vielen Ländern auch schon in einem solchen Sinn beschlossen sind.
„Von vornherein ungeeignet“, das Adoptionsverbot für Homosexuelle zu rechtfertigen, waren aus Sicht der Verfassungsrichter die Bedenken, das Aufwachsen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften könnte dem Kindeswohl schaden. Auch der „Schutz der Ehe“ ist aus Sicht des VfGH (Verfassungsgerichtshof) kein geeignetes Argument dafür.
Aus heutiger Sicht unbedenklich ist aus Sicht Holzingers, dass Heterosexuelle eine Ehe schließen dürfen, während es für Homosexuelle die eingetragene Partnerschaft gibt. Das deshalb, weil auch die Menschenrechtskonvention die Ehe als Gemeinschaft zwischen Mann und Frau definiere. Doch homosexuelle Paare dürften nicht diskriminiert werden (vgl. ORF am 14. 01. 2015, http://orf.at/stories/2261157/2261153/).
Hier stellt sich aber die Frage: Wenn es aber schon aus der Natur der Sache und deshalb auch per Definition einen Unterschied zwischen der Ehe als Verbindung von Mann und Frau einerseits und homosexuellen Beziehungen andererseits gibt, warum dürfen dann diese Beziehungen nicht auch unterschiedlicher Handhabung durch den Gesetzgeber unterliegen? Warum darf dann die Ehe als natürliche Voraussetzung für Kinder nicht besonders geschützt werden?
Und wie kann überhaupt das Kindeswohl für die Verfassungsrichter „ungeeignet“ als Rechtfertigung für eine Einschränkung sein? Denn beim Adoptionsrecht können doch nicht angebliche Rechte von Erwachsenen ausschlaggebend gewertet werden, sondern es gilt doch wohl in allererster Linie, die Rechte der Kinder auf eine gesunde Entwicklung und Umgebung zu garantieren? Das Adoptionsrecht gibt es vor allem doch zum Schutz und zum Wohle der Kinder, nicht einer angestrebten „Selbstverwirklichung“ der Erwachsenen wegen!
Wie verletzend es sein kann, wenn Kinder willkürlich „vergeben“ werden, ohne ihr Recht zu berücksichtigen, möglichst optimale Bedingungen für ihre Erziehung zu garantieren, zeigen die Klagen von Erwachsenen in den USA, die von Homosexuellen aufgezogen wurden und die sich vor einem Berufungsgericht gegen die Homosex-Ehe ausgesprochen haben. Einer von ihnen ist B.N. Klein. Er empfand die Erziehung im lesbischen Haushalt seiner Mutter als ein Missbrauch. Kinder würden in Homosex-Haushalten als politisches Werkzeug benutzt, um als Teil einer Show präsentiert zu werden. Ein zweiter Zeuge war Robert Oscar Lopez. Er verbrachte seine Kindheit bei einem Lesbenpaar in bestmöglichsten Umständen. Doch weil ihm der Vater fehlte, sei er als Jugendlicher zum Prostituierten geworden, da er die „Liebe“ von Männern im Vater-Alter gesucht habe. Lopez hat von hunderten Erwachsenen, die in Homosex-Haushalten aufwuchsen, von ähnlichen Problemen gehört.
( Gloria.tv Nachrichten vom 15. Januar 2015, http://gloria.tv/media/SRGakE94N5K/postings ).
Natürlich wird niemand automatisch Prostituierter. Doch wenn Kinder alle geschlechtlichen Beziehungen als angeblich gleichwertig angepriesen und vermittelt bekommen und Vater und Mutter in der Familie nicht mehr im gottgewollten Sinn erfahren, dann fehlt eine wesentliche Hinführung auf den eigentlichen Sinn der Geschlechtlichkeit und allzu leicht auch die notwendige kritische Haltung gegen Formen von Prostitution und ähnlichen Gefahren, aus denen die Jugendlichen sich dann oft nicht mehr selbst befreien können. Wobei auch in normalen Familien das Vater- und Mutter-Sein natürlich immer vorbildlich gelebt werden sollte, damit Kinder gute Bedingungen für ihre eigene Entwicklung finden können.
So muss in jeder Hinsicht und in allem das Wohl und die gesunde und umfassende Reifungsmöglichkeit des Kindes im Mittelpunkt stehen. Nur von diesem Wohl her kann auch juristisch sauber argumentiert werden, da das Kind im Adoptionsrecht nicht als Drittes, sondern Erstes Rechte hat, die zu schützen und zu verteidigen die Erwachsenen nur unterstützend und nicht zu ihrer eigenen Selbstverwirklichung berufen sind!
Ähnlich wie bei Fragen der Adoption sieht es bei denen der künstlichen Befruchtung aus, die ebenfalls im Januar 2015 in Österreich für Frauen in lesbischen Verbindungen mittels Eizellen- und Samenspenden erlaubt wurde, wieder wegen eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs! Auch hier steht wieder nicht das Recht des Kindes auf seine wahren Eltern im Mittelpunkt, sondern ein angebliches Recht auf Selbstverwirklichung von Erwachsenen! Dabei soll zugleich auch noch der Präimplantationsdiagnostik die Tür geöffnet werden, was eine willkürliche vorgeburtliche Auslese und damit auch die Tötung von werdendem menschlichen Leben zur Folge hat! Auch dies kann nicht im Sinn des Gebotes der Liebe, aber auch der bloßen Menschlichkeit sein, wird aber vom Gesetzgeber und Gerichten immer weiter ermöglicht! Auch hier wird das Recht der Kinder zu Gunsten der angemaßten „Rechte“ von Erwachsenen mit Füßen getreten!
Die zerstörerische Kraft der Gottlosigkeit wird allgemein in den ehemals christlichen Ländern immer mehr sichtbar. In immer mehr Ländern werden Menschen, nicht nur Alte, sondern inzwischen auch schon Kinder, „euthanasiert“, mit künstlichen Mitteln auch nach der Geburt noch getötet oder im Selbstmord unterstützt!
Wie wenig das Leben hier auf Erden, aber auch im Jenseits, noch an Wertschätzung erfährt, lässt einen erschauern! Als Christen wollen und sollen wir dennoch für alle beten, die solchen Tendenzen verfallen, damit sie noch rechtzeitig erkennen und bereuen können und ihnen ihr Tun und ihre Verantwortung nicht vielleicht auch zu einem nie wieder gut zu machenden Verhängnis werden mögen!

Thomas Ehrenberger

 

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